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   BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20   

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BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20 (https://dejure.org/2021,2020)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 6 StR 433/20 (https://dejure.org/2021,2020)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 6 StR 433/20 (https://dejure.org/2021,2020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB
    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel (Bemessung des Vorwegvollzugs: Berücksichtigung der zu erwartenden Therapiedauer, Halbstrafenzeitpunkt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 3 ; StGB § 67 Abs. 5 S. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20
    Ein Vorwegvollzug, dessen Dauer einschließlich der Therapiedauer über den Zeitpunkt des § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB hinausgeht, wirkt sich wie ein zusätzliches Strafübel aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).
  • BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18

    Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20
    Der Senat holt die Anordnung in dem rechtlich gebotenen Umfang in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18 mwN).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 94/19

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 6 StR 433/20
    Das ist hier die Berücksichtigung einer Therapiedauer von zwei Jahren (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2019 - 5 StR 94/19, NStZ-RR 2019, 207, 208; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 50 mwN).
  • BGH, 21.09.2021 - 6 StR 433/21

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer

    Das ist hier die Berücksichtigung einer Therapiedauer von zwei Jahren und sechs Monaten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2019 - 5 StR 94/19, NStZ-RR 2019, 207, 208; Beschluss vom 12. Januar 2021 - 6 StR 433/20; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 67 Rn. 50 mwN).
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